Berichte an die Krankenkasse abrechnen

Rechnungen
17. Jun 2026

So vermeiden Sie Rückweisungen bei der Verrechnung von Berichten

Es kommt nicht häufig vor, dass ein Bericht direkt an die Krankenkasse verrechnet werden darf. Wenn dieser Fall jedoch eintritt, ist es wichtig, dass die Verrechnung vorgängig mit der Krankenkasse abgesprochen wurde.

Nach der Bestätigung durch die Krankenkasse erfassen Sie die eigene Leistung mit dem entsprechenden Preis für den Bericht. In der Praxis orientieren sich viele Leistungserbringer:innen dabei am Tarif des UVG-Berichts.

Eigene Leistungen erstellen - Erklärung hier: Blog 

Anschliessend kann die Leistung auf die bestehende KVG-Rechnung hinzugefügt werden.

Wichtig: Diese Vorgehensweise funktioniert nur, wenn die Krankenkasse im Voraus informiert wurde und der Verrechnung zugestimmt hat. Erfolgt die Abrechnung ohne vorgängige Absprache, muss in den meisten Fällen mit einer Rückweisung der Rechnung gerechnet werden.