Rechnungen zusammenführen
Rechnungen zusammenführen zB. von doppelt erfassten Verordnungen
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In einzelnen Fällen kann es vorkommen, dass dieselbe Verordnung mehrfach im System erfasst wird und darauf Leistungen verbucht werden. Dadurch entstehen separate Rechnungen für eine inhaltlich identische Verordnung.
Um die Verwaltung solcher Fälle zu vereinfachen, können offene Rechnungen von doppelt erfassten Verordnungen zusammengeführt werden. Die Funktion entspricht dem bereits bekannten Vorgehen bei Patienten-Zusammenführungen.
Die Zusammenführung steht ausschliesslich Administratoren zur Verfügung und kann über die Rechnungsübersicht durchgeführt werden.
Damit der Menüpunkt angezeigt wird, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Beide Rechnungen sind offen.
- Beide Rechnungen gehören zum selben Patienten.
- Beide Rechnungen basieren auf demselben Gesetz.