Gesetzeswechsel

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31. Aug 2026

Die richtigen Tarifpositionen zum richtigen Gesetz

Es ist möglich, einen Gesetzeswechsel direkt in der Rechnung vorzunehmen. Die entsprechenden Tarifziffern werden dabei automatisch korrekt übernommen.

Dies funktioniert wie folgt:

1. In der Rechnung unter generellen Angaben das korrekt Gesetz anwählen.

2. Die passende Behandlung für das neu gewählte Gesetz auswählen. Falls noch keine Behandlungsvorlage für dieses Gesetz hinterlegt ist, eine neue Behandlungsvorlage hinzufügen Behandlung hinzufügen.

3. Die Tarifpositionen des neuen Gesetzes werden nun übernommen (farbig hinterlegt). Die alten Tarife müssen dann nur noch manuell rausgelöscht werden. Dies ist bewusst so gewählt, da man dann selber zusätzlich noch die Kontrolle hat.

 

Der Wechsel tritt nur dann auf, wenn zukünftige Termine im Kalender vorhanden sind und die Tarife der verschiedenen Gesetze voneinander abweichen.