07.05.2025     08.05.2025
  Der neue Unfalltarif (UVG/IVG/MVG der MTK) im 5-Minuten-Takt
In diesem Blogbeitrag zeigen wir Ihnen, wie Sie die neuen Unfall-Tarife als Behandlungsvorlagen in ePhysio hinterlegen können, um im 5-Minutentakt abrechnen zu können


Ab 1. Juli gilt für die Abrechnung von UVG-, IVG- und MVG-Leistungen ein neues System: die Leistungen werden neu in 5-Minuten-Schritten abgerechnet. ePhysio unterstützt den neuen Tarif bereits. Dank unserer Erfahrung mit den ähnlichen Tarifwerken der Ergo-und Psychotherapie können wir Ihnen schon jetzt zahlreiche nützliche Funktionen anbieten, damit alles leicht von der Hand geht. Im Übrigen ist der Tarifvertrag sehr klar und einfach aufgebaut, weshalb es in der Praxis keine Probleme geben sollte.


Hierzu ein paar zusätzliche Informationen

Tarifbezeichnung

Um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten, werden in ePhysio beide 311er-Tarife für eine gewisse Zeit parallel koexistieren. Der neue Tarif ist separat mit "311N" ("N" für "neu") gekennzeichnet. Die Validierung verhindert, dass der neue Tarif vor dem 1.7.2025 abgerechnet wird und der alte Tarif nach dem 1.7.2025. Es kann also nichts passieren. ePhysio wählt zudem ab dem 1.7.2025 standardmässig den neuen Tarif für alle Rechnungen im UV/IV/MV aus.

Behandlungsvorlagen jetzt anpassen
Erstellen Sie zum Beispiel Vorlagen für Behandlungen von 30 oder 45 Minuten. Dabei gilt:
Geben Sie bei der "Anzahl" die entsprechende Anzahl an 5-Minuten-Einheiten ein. Eine Behandlung von 30 Minuten entspricht also 6 Einheiten (6 × 5 Minuten).

Tipp: Vergeben Sie aussagekräftige Namen für Ihre Vorlagen, damit Sie diese später leicht voneinander unterscheiden können – zum Beispiel „Physiotherapie 30 Min. (ab Juli)

In den folgenden Screenshots zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie die Behandlungsvorlagen richtig anlegen, sodass diese bei der Abrechnung automatisch korrekt übernommen werden:

 

 

Bezeichnung angeben, Gesetz UVG, IVG oder MVG wählen und den Tarif "311N" selektieren:

 

So wird der korrekte Tarif bereits automatisch auf der Rechnung übernommen – in diesem Fall also der Preis für 30 Minuten.
Falls nötig, kann die Leistung später in der Rechnung jederzeit noch manuell angepasst werden.

Neu an der Tarifstruktur ist, dass zusätzlich zur regulären Behandlung auch Leistungen in Abwesenheit des Patienten verrechnet werden dürfen.

Dazu zählen zum Beispiel Auswertungs- und Koordinationsaufgaben sowie Besprechung oder Beratung. Wenn solche Leistungen im Rahmen einer Behandlung anfallen, können Sie diese direkt als zusätzliche Tarifziffer in der Vorlage ergänzen – ePhysio übernimmt die korrekte Abrechnung automatisch (Achten Sie aber auf die Regeln im Vertrag):

 

 

Da wir Softwarelösungen ebenfalls für Ergotherapeuten (eErgo.ch) und Psychotherapeuten (ePsyo.ch) anbieten, bringen wir sehr viel Erfahrung in der minutengenauen Abrechnung, der Wegzeitenberechnung sowie der Gruppentherapie-Abrechnung mit. Diese Expertise fliesst jetzt auch in die Umsetzung des neuen Physio-Tarifvertrags ein:

  • Automatische Berechnung der Wegzeiten: Die neuen Tarife berücksichtigen auch Wegzeiten – diese werden im System nun automatisch berechnet. Das Symbol mit dem Auto zeigt an, ob eine Wegzeit berechnet werden kann. Beim Klick erscheint die Route mit allen Details inkl. Karte. Die Wegzeit wird direkt auf die Leistung übernommen (20 Minuten im Beispiel):

  • Kontingente im Blick: Genau wie im ePsyo werden auch im neuen UVG-Tarif die Kontingente direkt angezeigt, sodass stets ein Überblick über die Behandlungen im Rahmen des Vertrags möglich sind. Hier ein Beispiel aus ePsyo analog zu dem, was in ePhysio gezeigt wird:

  • Vertragsvalidierung und Kombinationsregeln: Das System prüft automatisch, ob alle Tarifziffern korrekt kombiniert sind. Auch die komplette Vertragsvalidierung läuft automatisch im Hintergrund. 

  • Abrechnung von Gruppentherapien: Gruppensitzungen können ebenfalls abgerechnet werden. Das Eingabefeld erscheint automatisch bei den entsprechenden Tarifziffern. Sie können die Gruppengrösse auch direkt schon auf der Behandlung hinterlegen und so für klassiche Gruppengrössen einzelne Vorlagen anlegen.

  • Schnelleingabe für Anzahl: die Anzahl aller Leistungen lässt sich auf einmal editieren (Editiermenü -> "Anzahl ändern")
  • Videotelefonie inklusive: Für Behandlungen nach Tarifziffer 25.310 ist die Videotelefonie kostenlos integriert – ein klarer Vorteil für hybride Therapieangebote (Blog Videotelefonie).

  • Vorbereitung mit dem neuen Tarifvertrag: Wer sich vorbereiten möchte, findet beim Info-Symbol (dem «i») den neuen Tarifvertrag als PDF zum Download – perfekt zum Üben und Nachlesen. Wir aktualiseren diesen jeweils umgehend, wenn neue Informationen von PhysioSwiss folgen:

 

Die Leistungen im neuen UVG-Tarifvertrag können erst mit Datum ab dem 1. Juli 2025 eingegeben werden, da der Vertrag erst ab dann gilt. Bei weiteren Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.